[vc_row fullwidth=“true“][vc_column][mk_page_title_box page_title=“Cannabis in Deutschland“ section_height=“100″ bg_image=“http://guffel.com/wp-content/uploads/2015/02/slider1-image_Large-Wide-11.jpg“ bg_position=“center center“ bg_effects=“parallax“ font_size=“86″ title_letter_spacing=“15″ font_color=“#ffffff“ font_weight=“bold“ underline=“false“ padding=“10″ sub_font_size=“43″ sub_font_color=“#ededed“][mk_padding_divider size=“5″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_wp_text]

Übersicht: Erwerb, Besitz, Konsum, Anbau und Verkauf von Cannabis in Deutschland


Wir haben die wichtigsten Fakten für euch in eine Übersicht gepackt.[/vc_wp_text][vc_tta_tabs][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fa fa-shopping-cart“ title=“Erwerb“ tab_id=“1444362964339-44fe57b2-6d77″ add_icon=“true“][vc_message message_box_style=“solid-icon“ message_box_color=“vista_blue“]Der Erwerb von Cannabis oder anderen THC-haltigen Substanzen fällt unter §29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG.[/vc_message][/vc_tta_section][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fa fa-leaf“ title=“Besitz“ tab_id=“1444362964688-cf1e5f0f-2b6d“ add_icon=“true“][vc_message message_box_style=“solid-icon“ message_box_color=“vista_blue“]Sollten geringe Mengen an Cannabis sichergestellt werden, so wird dies nicht zwangsläufig vor einem Gericht verhandelt. Die Definition von geringen Mengen ist jedoch nicht fest geregelt. In Nordrhein-Westfalen gelten 10 g brutto (August 2013) als geringe Menge. Wird daraus geschlossen, dass es sich um einen Gelegenheitskonsumenten handelt, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren oftmals ein. Die Sachlage ist jedoch eine andere, wenn Dritte durch den Konsum gefährdet werden.[/vc_message][/vc_tta_section][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fa fa-heart-o“ title=“Konsum“ tab_id=“1444363439897-f17ba3b2-44eb“ add_icon=“true“][vc_message message_box_style=“solid-icon“ message_box_color=“vista_blue“]Tatsächlich ist der Konsum von Cannabis in Deutschland nicht strafbar, da es sich rechtlich um eine Selbstschädigung handelt. Um sich nicht strafbar zu machen, darf die Droge jedoch nicht im gesetzlichen Sinne erworben werden. Ein positiver Drogentest lässt daher keinen Rückschluss auf einen Straftatbestand zu.
Es erfolgt jedoch häufig eine Eintragung in die Führerscheindatei. Das Fahren unter dem Einfluss von psychoaktiver Substanzen wird vermerkt. Schon mit dem zweiten Eintrag kann die Behörde den Fahrzeugführer zum Drogenscreening schicken. Bei erhöhten THC-COOH Messwerten muss der Fahrer beweisen, dass die Abbauwerte nicht auf den Konsum von Drogen zurückzuschließen sind (umgekehrte Beweislast).[/vc_message][/vc_tta_section][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fa fa-pagelines“ title=“Anbau“ tab_id=“1444363534005-ecd50e52-d464″ add_icon=“true“][vc_message message_box_style=“solid-icon“ message_box_color=“vista_blue“]Vor dem Kölner Verwaltungsgericht haben sich im Juli 2014 drei Schmerzpatienten das Recht erstritten, Cannabis zur Behandlung ihres Leidens in geringen Mengen selbst anbauen zu dürfen. Landwirte dürfen mit Ausnahmegenehmigung Faserhanf-Sorten/Industriehanf anbauen, welche einen reduzierten THC-Gehalt aufweisen.[/vc_message][/vc_tta_section][vc_tta_section i_icon_fontawesome=“fa fa-users“ title=“Verkauf“ tab_id=“1444363632462-38f1973a-e696″ add_icon=“true“][vc_message message_box_style=“solid-icon“ message_box_color=“vista_blue“]Für die Zubereitung von Arzneimitteln ist Cannabis seit dem Mai 2011 zulässig. Fertigarzneimittel sind allerdings verschreibungspflichtig. Wer selbst anbauen möchte, der benötigt die Erlaubnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Der unerlaubte Anbau und Verkauf des Ertrages ist also illegal und somit strafbar.[/vc_message][/vc_tta_section][/vc_tta_tabs][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][mk_padding_divider size=“29″][vc_wp_text]


Zur Rechtslage: welche Gesetze finden Anwendung?


 

Cannabis enthält den Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC). In der deutschen Gesetzgebung fällt dieser Wirkstoff unter die so genannten nichtverkehrsfähigen Stoffe des Betäubungsmittelgesetzes. Folgender Paragraph findet hier dann Bedeutung.

1409499701_bubble_64 §1 Abs. 1 BtMG(1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind die in den Anlagen I bis III aufgeführten Stoffe und Zubereitungen.

In der Anlage I gehört Tetrahydrocannabinol zu den nicht verkehrsfähigen Betäubungsmitteln. Unter dem Paragraphen 29 BtMG werden Straftaten für den Anbau, die Veräußerung, den Handel, die Einfuhr, den Erwerb oder die sonstige Verbreitung von Betäubungsmitteln aufgeführt.

1409499701_bubble_64 §29 Abs. 1 Nr. 1 BtMGMit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1. Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft.

Gleichermaßen werden ab dem Paragraphen 29 ff. auch Ausnahmen genannt. So darf eine Genehmigung ausnahmsweise erteilt werden, sollte dies im öffentlichen Interesse liegen oder der Wissenschaft dienlich sein.

Weitere Vorschriften über Erlaubnisse und Pflichten können nachfolgend recherchiert werden: Betäubungsmittelgesetz.

1409499532_warning_64 Wichtig: die Informationen auf dieser Seite stellen keine Rechtsberatung dar. Eine Rechtsberatung sollte durch einen geeigneten Berater erfolgen, z.B. einen Rechtsanwalt.

Weiterlesen:

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1 Kommentar

  1. Wie viel Pflanzen im Pflanzkübel oder im Freien sind nach §29, Abs 1,2 eine geringe Menge? Könnte ich zwei Pflänzchen im April raussetzen und einfach mal schauen, ob sie wachsen, um später daraus CBD-Öl zu machen, oder mache ich mich dann strafbar?


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